Erstaunlich. Niemand hätte es vermutet. Jeder dachte, dass die Mitglieder der Zielgruppe (also eigentlich wir alle?) intelligent genug wären, technisch kaum realisierbare Ausspähversuche der staatlichen Organe irgendwie zu bemerken und unser Verhalten darauf einzustellen. Sofern irgendjemand im letzten halben Jahr nicht in der Nähe eines Nachrichtenmediums war: hier steht (wohl nicht ganz ernst gemeint), worum es geht.

Jedenfalls ist es deutschen Behörden gelungen, Terrorpläne von diversen Verdächtigen zu vereiteln, die “verheerende Bombenanschläge” planten. Andernorts sah man schon den “Dschihad in Deutschland” bevorstehen. Aber das ist ja nun vorbei.
Und das alles dank der Online-Durchsuchung, die ja schon aktiv betrieben wird (vgl. hier) - in mehr oder weniger großem Umfang. Jedenfalls wird sie betrieben, deswegen weiß Herr Beckstein, dass die Verdächtigen “im Internet islamistische Seiten” abgerufen haben. Obwohl, er sagt selbst, das habe man auf konventionellem Wege herausgefunden. Wozu braucht man dann jetzt den Bundestrojaner gleich nochmal? Ist doch irgendwie sinnlos, ein Heidengeld zu investieren, um etwas in Erfahrung zu bringen, was man ohnehin schon immer wusste oder auch viel günstiger herausfinden kann.
Trotzdem wird der Politiker an sich nicht müde, die Online-Durchsuchung zu fordern - unterstützt von denen, die dann endlich etwas dürfen, was bisher nur der Geheimdienst einsetzte, so z.B. von BKA-Chef Zierke (in der FAZ, via B.L.O.G.). Völlig ohne eigenes Interesse, natürlich.
Jedenfalls muss sich unser Bundesinnenminister bei den nunmehr Festgenommenen bedanken. Schließlich wird die immer wieder zitierte konkrete Bedrohung durch den Terrorismus jetzt medienwirksam und realistisch dargestellt. Endlich erkennt jeder da draußen, dass einer von Anfang an Recht hatte: Uns Wolfgang!

Den Bundestrojaner, der ja schon so toll ist, bevor er da ist, brauchen wir jetzt natürlich nicht mehr. Denn jetzt, wo alle islamistischen Gefährder - und auch alle anderen Gefährder - gewarnt sind, was passiert, wenn sie mit elektronischen Geräten verdächtige Inhalte zur Kenntnis nehmen, macht es ja keiner mehr. Wieder einmal ist Deutschland durch einen Hoheitsakt sicherer geworden. Wer diese Argumentation merkwürdig findet, schaue sich nur die Diskussionen um die aktuelle Änderung des StGB, namentlich die Einführung des § 202c, z.B. hier an.

Es gibt übrigens auch Politiker, die erkennen, dass der Zusammenhang der Festnahmen zu den geplanten Online-Durchsuchungen - wohl zurückhaltend formuliert - “abwegig” erscheint, so Herr Wiefelspütz (Kölner Stadt-Anzeiger via RA Melchior). Es besteht also, glaube ich entgegen letztgenanntem Verfasser, noch Hoffnung - hoffentlich.

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